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Jacqueline Badran
Thurwiesenstrasse 3
CH-8037 Zürich

Tel(G) +41 44 247 78 78
Mail an Jacqueline Badran, Präsidentin Komitee «Pro Lex Koller»

Inhalt:

Hintergründe zum Argumentarium gegen die Abschaffung der Lex Koller

  1. Was ist die Lex Koller?
  2. Zur Geschichte der Lex Koller
  3. Zur Geschichte des Bodenrechts in der Schweiz
  4. Warum Immobilien speziell zu beurteilen sind: Bodenökonomik als eigene Güterklasse in der Ökonomie
  5. Veränderung der Immobilienmärkte in den letzten 10 Jahren
  6. Bedeutung der Lex Koller im Lichte des Umbaus der Immobilienmärkte zu Kapitalmärkten
  7. Wirkungen einer Aufhebung auf das Steuersubstrat und die steuerliche Belastung von Wohneigentum
  8. Wirkung der Lex Koller auf die Mieten
  9. Wirkung der Lex Koller auf die Geldwäscherei

Ab August 2007 finden Sie hier ausführliche Hintergründe mit vielen Zahlen und Fakten.

Vorderhand können Sie hier einige Hintergrundartikel von Jacqueline Badran aus den Jahren 2006-2007 dazu lesen.


1. Die Lex Koller als Instrument Boden- und und Mietpreise zu dämpfen

Die Lex Koller schränkt den Erwerb von Grundstücken durch juristische und natürliche Personen im Ausland ein (BewG). Das Gesetz macht Käufe durch ausländische Personen von einer kantonalen Bewilligungspflicht abhängig und regelt zudem zahlreiche (vernünftige) Ausnahmen. Nicht vom Erwerb ausgeschlossen sind ausländische Personen, die ihren Lebensmittelpunkt oder ein Unternehmen in der Schweiz haben.

Die Lex Koller schränkt ökonomisch gesehen die Nachfrage nach Boden und Immobilien wirksam ein, indem sie potenzielle Käufer ausschliesst, die nicht in der Schweiz wohnen und geschäften und nicht in der Schweiz steuern zahlen, also nur als blosse Kapitalanlage Immobilien erwerben wollen. Es ist damit das einzige wirksame antispekulative Instrument, das wir in der Schweiz haben, denn eine Einschränkung der Nachfrage bei nur wenig steigerbarem Angebot hat preissenkende Wirkung.

Die Lex Koller koppelt den Erwerb von Wohnimmobilien an Steuer- und Wohnsitz und nicht an die Nationalität.

Zum Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller).