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Jacqueline Badran
Thurwiesenstrasse 3
CH-8037 Zürich

Tel(G) +41 44 247 78 78
Mail an Jacqueline Badran, Präsidentin Komitee «Pro Lex Koller»

Inhalt:

Argumentarium

Noch nie in meinem ganzen politischen Leben habe ich eine so unsorgfältige, unvollständige und unqualifizierte Botschaft aus der Bundesverwaltung gesehen, wie die Botschaft zur Aufhebung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland.

Es ist wohl auch einmalig in der ganzen Geschichte der Schweiz, wie die politischen Parteien und Verbände das Thema falsch interpretieren und verkennen.

Zu den Botschaften und Vernehmlassungsergebnissen.

Dies ist geradezu fahrlässig, weshalb es sich das Komitee zum Ziel gesetzt hat, folgende wesentlichen Aspekte in die politische Diskussion einzubringen:

Stark zu kritisieren ist:

  • einseitige Fixierung allein auf die Tourismusgebiete und den Zweitwohnungsbau
  • einseitige Fixierung auf vermögende Privatpersonen als Akteure im Immobilienmarkt
  • Nichtbeachtung der Wirkung auf die Immobilienpreise in Ballungszentren und die Mietpreise in einem Land von Mietern
  • Nichtbeachtung der Wirkung auf den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum in den Ballungszentren
  • keine Erwähnung und keine Analyse der Wirkung auf das Steuersubstrat, sowie die steuerlichen Veränderungen für Eigentümer
  • völlige Ausklammerung der Wirkungen auf die Geldwäschereitätigkeit
  • Fehleinschätzung der erwarteten volkswirtschaftlichen Impulse durch die Aufhebung
  • keine Einschätzung der Wirkung auf inländische Immobilien- gesellschaften, Pensionskassen und Wohnbaugenossenschaften
  • keine Einschätzung der volkswirtschaftlichen Umverteilungseffekte und Verschiebungen der Machtverhältnisse
  • Fehleinschätzung der Raumplanung als flankierendes Instrument in Ballungszentren
  • Fehleinschätzung des Begriffs der «Ausländerfeindlichkeit» im Zusammenhang mit der Lex Koller

Fakt ist, es gibt kaum Gründe für die Aufhebung der Lex Koller, jedoch eine ganze Reihe gewichtiger ökonomischer Gründe die Lex Koller beizubehalten und die Aufweichungen rückgängig zu machen.
Bei einer Aufhebung der Lex Koller wird es viele Verlierer in der Schweiz geben und nur ganz wenige Gewinner.

MieterInnen und Hauseigentümer gleichermassen sind die grossen Verlierer. Dies sollten Mieterverbände, Gewerkschaften, Hauseigentümerverbände, Landschaftsschutz, Immobiliengesellschaften, Pensionskassen und Wohnbaugenossenschaften bald wahrnehmen.


Jacqueline Badran